Heiler

Vorgestern erzaehlte mir Frank, dass er in der Abenddaemmerung, vor einem Quelleshop, in eine Tretmine gelascht ist. Er wohnt gleich die Ecke rum. Waehrend das Zeug am Schuh hochquoll und sich seinen Tennissocken naeherte, spuerte er die Waerme. Dann konnte Frank den Hund am Ende der Strasse ausmachen. Er ueberlies den Schuh dem gewaltigen Doppen und humpelte dem Tier nach. Das wuerde der Halter bitter bereuen. Der Besitzer schien ihn erwartet zu haben:

„Wenn Sie mich fuer das Abkacken von Rex verantwortlich machen wollen, muessen Sie mir erstmal nachweisen, dass mir als Hundebesitzer auch der Kot gehoert.“

„Wie bitte?“

„Ja junger Mann,“ Frank erroetete „nach rechtlichem Gesetzpunkt gehoert zum Besitz auch ein Besitzerwille.“

„Wie soll ich das verstehen? Schlieslich hat mir ihr Koeter den Abend versaut…wollte mich doch mit Ute treffen…“

„Lieber Freund, wenn ich als Hundebesitzer einen Hund besitze, muss ich nicht gleichzeitig auch seinen Darminhalt besitzen.“

„Aber er hat ihn doch dahinten auf der Ecke ausgeschissen und mein Schuh steckt mitten drin.“

„Sehen Sie, es ist doch klar. Als ich eben gassi ging, wusste ich doch nicht, dass Rex Stuhlgang haben wuerde. Insofern kann ich den ungelegten Haufen doch gar nicht besitzen wollen. Ich habe also keinen Besitzerwillen hinsichtlich des Kotes.“

„Soll das etwa heissen, dass sie zwar den Hund besitzen aber die Scheisse Eigentum ihres Hundes ist?“

„Gut erkannt! Hinzu kommt, dass ich Rex nicht angeleint hatte. Er ist also frei gelaufen. Ansonsten haette ich ja die Kacke an der Leine gefuehrt. Aber das war bei mir nicht der Fall. Sie verstehen was ich meine?“

„Das ist ja unerhoert, ich zeige sie an.!

„Ja meine Guete- passen Sie mal auf. Sie werden nicht nur nachweisen muessen, dass ich Eigentuemer des Kotes bin, sondern dass auch ein Entledigungswille vorlag.“

Franks Augen weiteten sich unglauebig. Rex hatte ihn gerade angepinkelt.

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